Schutz

Haben Sie Fledermäuse am Haus?
Oft suchen sich Fledermäuse Spalten und Hohlräume an Gebäuden als Quartier aus. Die Menschen bemerken die Fledermäuse oftmals gar nicht. Werden die versteckt lebenden Mitbewohner allerdings entdeckt, ist die Situation natürlich erst ungewohnt und wirft einige Fragen auf.


Foto: Kleine Hufeisennase mit Jungtier (© M. Rutishauser)

In den Untermenüs finden Sie Informationen zu:
  1. Was machen sie hier?
  2. Informationen rund um Fledermäuse für Kolonie-Besitzer
  3. Lösungen zu Kot, Storenkasten, Fledermaus im Zimmer, Angst, Krankheiten
  4. Renovationen: Tipps zur fledermausfreundlichen Gebäudesanierung
  5. Fördern: Unterstützen der Fledermäuse mit Kästen, fledermausfreundlichem Garten und Wald
  6. Beratungen: Vermittlung von Fachpersonen für persönliche Beratungen
  7. Wichtige Gesetzgebung

Fledermäuse und ihre Quartiere sind bundesrechtlich geschützt (NHV, Art. 20).
Es ist untersagt Fledermäuse zu töten, zu verletzten, zu fangen sowie ihre Brut- oder Raststätten zu beschädigen, zu zerstören.

Wie weiter, wenn die Fragen trotz Webseite unbeantwortet bleiben?
Alle Lücken können nicht geschlossen werden. Schlussendlich gilt: Die Fledermäuse sind als Tiergruppe bedroht und deswegen bundesrechtlich geschützt (Art. 20 Abs. 2 NHV). Dem Kanton obliegt der Vollzug (NSchG Art. 31 Abs. 1 und 3). Kantonale Instanz für den Vollzug im Kanton Bern ist die Abteilung Naturförderung in Münsingen