Erste Hilfe

Fassen Sie die Fledermaus nur mit einem Tuch oder Handschuh am Körper (nicht Flügel oder Beine) an, da eine verängstigte Fledermaus auch mal zubeisst. Legen Sie die Fledermaus zusammen mit dem Tuch vorsichtig in eine Kartonschachtel mit Luftlöchern. Die Schachtel muss dann an einem kühlen, vor Haustier sicheren Ort gelagert werden. (Ausnahme: Winterfund)

Legen Sie die Fledermaus bei Einbruch der Dunkelheit in der offenen Schachtel an einen geschützten Ort (beispielsweise auf einen Fenstersims im ersten Stock). Ein raues Stück Holz, leicht schräg in die Schachtel gestellt, ermöglicht der Fledermaus den Ausstieg und Abflug.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern Umgang mit aufgefundenen Fledermäusen und Gefällter Baum mit Fledermäusen.

Fledermäuse dürfen laut Bundesgesetz nicht ohne Bewilligung in Gefangenschaft gehalten werden. Insbesondere bei verletzten Fledermäusen (z.B. Katzenopfer) ist es notwendig sie in Obhut erfahrener Pflegepersonen zu geben. Für das Beantworten weiterer Fragen rund um Findlinge und eine allfällige Vermittlung von Pflegestellen steht die Stiftung Wildstation Landshut zur Verfügung.

Stiftung Wildstation Landshut
Schloss Strasse 21
3427 Utzenstorf / BE
Telefon 032 665 38 93
Webseite http://www.wildstation.ch/

Kontaktpersonen für die übrige Schweiz finden Sie unter www.fledermausschutz.ch


Foto: Junge Fledermaus (© H. Rutishauser)